Flächennutzungsplan kontra Bebauungsplan Nr. 3077
Eingriff in den Flächennutzungsplan, um ein Parkhaus zu errichten für den Fernsehturm
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 3077
Der Flächennutzungsplan weist betroffenen Bereich als Wald aus
Überlagerung durch Landschaftsschutzgebiet Elbhänge Dresden, Pirna und Schönfelder Hochland sowie dem Denkmalschutzgebiet Elbhänge
Angrenzendes Flora-Fauna-Habitat europäischen Ranges (schützenswerte Arten u. a. Feuersalamander)
Stadt versucht ein Flächennutzungsplan–Änderungsverfahren zu umgehen (siehe B-3077 Seite 5)
Probleme durch Bebauungsplan 3077 (B3077)
Eingriff in Wald und Dauergrünfläche
Pachtgrundstücke könnten betroffen sein, da Eigentum der Landeshauptstadt Dresden
Lärmbelästigung der Anwohner nicht ausreichend geklärt
Abgasbelästigung durch Fahrzeuge nicht geklärt
„wildes Abkürzen“ auf dem barrierefreien Weg nicht geklärt
Radweg Pappritz zum Fernsehturm nicht fortgeführt
Offene Punkte
Umweltgutachten nicht veröffentlicht oder fehlt
Artenschutz nicht veröffentlicht
Parkhaus soll von einem privaten Investor gebaut werden
Folgen für die Anwohner
Vom ehemaligen Verkehrsmobilitätskonzept für 43 Mio Euro bleiben zwei Parkhäuser (eines im Wohngebiet) übrig und ein paar sanierte Wanderwege
Nadelöhr Gönnsdorf bleibt ungeklärt
Einige verlieren eventuell ihre Pachtflächen
ÖPNV wird nicht geändert – Taktung 20 min bleibt
Radwege von der Elbe aus ungeklärt
Wachwitzer Bergstraße und Rochwitz (Schleichverkehr) ausgeblendet
Quellen:
1 Bebauungsplan Nr. 3077
2 Beschlussvorlage des Ortschaftsrates Schönfeld Weissig (OSR SW/055/2024)
3 Fortschreibung Verkehrs- und Mobilitätskonzept Fernsehturm (VMK FT)