Flächennutzungsplan kontra Bebauungsplan Nr. 3077

Eingriff in den Flächennutzungsplan, um ein Parkhaus zu errichten für den Fernsehturm

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 3077

Der Flächennutzungsplan weist betroffenen Bereich als Wald aus

  • Überlagerung durch Landschaftsschutzgebiet Elbhänge Dresden, Pirna und Schönfelder Hochland sowie dem Denkmalschutzgebiet Elbhänge

  • Angrenzendes Flora-Fauna-Habitat europäischen Ranges (schützenswerte Arten u. a. Feuersalamander)

  • Stadt versucht ein Flächennutzungsplan–Änderungsverfahren zu umgehen (siehe B-3077 Seite 5)

Probleme durch Bebauungsplan 3077 (B3077)

  • Eingriff in Wald und Dauergrünfläche

  • Pachtgrundstücke könnten betroffen sein, da Eigentum der Landeshauptstadt Dresden

  • Lärmbelästigung der Anwohner nicht ausreichend geklärt

  • Abgasbelästigung durch Fahrzeuge nicht geklärt

  • „wildes Abkürzen“ auf dem barrierefreien Weg nicht geklärt

  • Radweg Pappritz zum Fernsehturm nicht fortgeführt

Offene Punkte

  • Umweltgutachten nicht veröffentlicht oder fehlt

  • Artenschutz nicht veröffentlicht

  • Parkhaus soll von einem privaten Investor gebaut werden

Folgen für die Anwohner

  • Vom ehemaligen Verkehrsmobilitätskonzept für 43 Mio Euro bleiben zwei Parkhäuser (eines im Wohngebiet) übrig und ein paar sanierte Wanderwege

  • Nadelöhr Gönnsdorf bleibt ungeklärt

  • Einige verlieren eventuell ihre Pachtflächen

  • ÖPNV wird nicht geändert – Taktung 20 min bleibt

  • Radwege von der Elbe aus ungeklärt

  • Wachwitzer Bergstraße und Rochwitz (Schleichverkehr) ausgeblendet

Quellen:

1 Bebauungsplan Nr. 3077

2 Beschlussvorlage des Ortschaftsrates Schönfeld Weissig (OSR SW/055/2024)

3 Fortschreibung Verkehrs- und Mobilitätskonzept Fernsehturm (VMK FT)

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Naturschutz am Elbhang?